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Ausschreibung zur Besetzung der Schiedsstelle in der Gemeinde Heiligengrabe

Allgemeines:

Die Gemeinde Heiligengrabe sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die nach Ablauf der aktuellen Wahlperiode bereit sind, sich ehrenamtlich als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson in der Schiedsstelle der Gemeinde 

Heiligengrabe zur Verfügung zu stellen.


Das Amt der Schiedsperson kann von Personen übernommen werden, die mindestens 25 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur 

Ausübung öffentlicher Ämter besitzen, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und ihren Wohnsitz im Bereich der Schiedsstelle haben.


Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Heiligengrabe für eine Amtszeit von 5 Jahren 

gewählt. Die Ernennung und Verpflichtung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Neuruppin, der die Schiedspersonen auch fachlich überwacht.


Ziel der Schiedspersonen ist es, Konflikte zu schlichten und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dies geschieht durch geschickte Vermittlung, um festgefahrene Streitigkeiten und verhärtete Fronten aufzubrechen und zu einer gütlichen Einigung zu führen. Die Schiedspersonen sind zuständig für die Beilegung kleinerer zivil- und strafrechtlicher Streitigkeiten, wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Schmerzensgeldforderungen, leichte Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen.


Für das Amt sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Wünschenswert sind jedoch:


 - Einfühlungsvermögen und ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen,
 - Lebenserfahrung und eine hohe soziale Kompetenz,
 - Verhandlungsgeschick und diplomatisches Feingefühl,
 - Die Fähigkeit zur schriftlichen Dokumentation von Vergleichen und Protokollen,
 - Bereitschaft zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.


Die Schiedspersonen werden durch Seminare und regionale Fortbildungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) umfassend auf ihre Aufgaben vorbereitet. Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsstellen 

finden Sie unter 

 

www.schiedsamt.de 


Die Gemeinde bietet:

 

 - Eine Aufwandspauschale
 - Die Übernahme von Sachkosten
 - Eine fördernde Mitgliedschaft im Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
 - Die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausstattung für Sprechstunden und Verhandlungen


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Ehrenamt der Schiedsperson oder stellvertretenden Schiedsperson bei der Gemeinde Heiligengrabe bewerben. Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, 

Nachweis Berufsausbildung) richten Sie bitte bis 07.03.2025 per E-Mail (nur PDF-Dateien) an folgende E-Mail-Adresse 

 

 

oder in einem verschlossenen Umschlag adressiert an 

 

Gemeinde Heiligengrabe

Ordnungsamt 

Am Birkenwäldchen 1A 

16909 Heiligengrabe 

 

Bitte keine Bewerbungsmappen einreichen. 

 

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt.

 

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeinde nicht erstattet. 

 

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gemeinde die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke des Bewerberauswahlverfahrens erheben, verarbeiten und nutzen darf. 

 

Kontakt: Ordnungsamt Tel. 033962 67313

 

 

 

Kontakt:

Gemeinde Heiligengrabe
Am Birkenwäldchen 1 a
16909 Heiligengrabe

(033962) 670
(033962) 67333

E-Mail:
www.heiligengrabe.de
gemeinde-heiligengrabe.de
heiligengrabe.eu
heiligengrabe.info
heiligengrabe.net

Mehr über Gemeinde Heiligengrabe [hier].