Update zum "Graue-Flecken-Programm" in OPR
(Update der Meldung vom 14.05.2025)
Im Landkreis beginnt der geförderte Glasfaserausbau im Rahmen des Bundesprogramms „Gigabitförderung 2.0“ – auch bekannt als "Graue-Flecken-Programm". Ziel ist es, unterversorgte Adressen mit zukunftsfähiger Glasfaser bis ins Gebäude zu erschließen. Die Umsetzung erfolgt durch das Unternehmen epcan GmbH aus Vreden, das vom Landkreis mit dem Ausbau beauftragt wurde.
Der Ausbau für schnelles Internet betrifft ausschließlich Adressen innerhalb des festgelegten Fördergebietes. Für diese Haushalte wurde zunächst ein offizielles Anschreiben des Landrats versandt, dem sich zeitnah eine Infomappe des ausbauenden Unternehmens anschließt. Nun müssen Sie als Einwohner:innen aktiv werden, denn der Ausbau ist nur mit einem sogenannten Gestattungsvertrag möglich. Das ist die schriftliche Erlaubnis, dass die von der Firma epcan GmbH beauftragte Tiefbaufirma das jeweilige Grundstück betreten darf, um den Glasfaseranschluss bis ins Gebäude verlegen zu können. Mieter:innen müssen sich dazu an ihre Vermieter:innen wenden, so dass diese die Zustimmung erteilen können. Ganz wichtig: Es handelt sich beim Gestattungsvertrag nicht um einen Tarifvertrag. Es entstehen keinerlei Kosten und auch keine Verpflichtungen zur Nutzung des Anschlusses.
Landrat Ralf Reinhardt: "Nutzen Sie bitte diese einmalige Chance! Der geförderte Glasfaseranschluss ist kostenlos, vertragsfrei und eine zukunftssichere Investition in Ihre Immobilie. Dafür notwendig ist aber Ihre rechtzeitige Zustimmung. Machen Sie mit und unterstützen Sie den Breitbandausbau für schnelles Internet in unserem Landkreis. Auch Angebote aus dem Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sollten genutzt werden, da in diesen Gebieten das Glasfasernetz nicht gefördert ausgebaut werden kann." Der Ausbau mit einem Glasfaseranschluss sei eine Investition für die kommenden 50 Jahre und auch eine Wertsteigerung der Grundstücke, erklärt der Landrat weiter. Nach Ende des Förderprogrammes werden die Kosten – vor allem in abgelegenen Bereichen – für einen derartigen Anschluss im mittleren vierstelligen Euro-Bereich liegen, da der Tiefbau der Hauptkostenfaktor sei.
Auch Wochenend- und Ferienhausbesitzer:innen können ihr Grundstück an das Glasfasernetz anschließen lassen, sofern die Grundstücke über eine Hausnummer verfügen, um während der zeitweisen Nutzung der Ferienhäuser an das schnelle Internet angeschlossen zu sein. Wer noch keine Hausnummer für sein Ferienhausgrundstück hat, kann in den Bauämtern der zuständigen Städte und Gemeinden nachfragen, um möglichst zeitnah eine solche zu beantragen, was auch beispielsweise für Rettungsdiensteinsätze oder Postlieferungen hilfreich sein kann. Sämtliche Bauämter der Kommunen sowie die Ortsvorsteher:innen sind über die Thematik informiert worden. Es sei ein konstruktiver Dialog, berichtet Landrat Ralf Reinhardt, man sehe die Möglichkeit auch Ferienhausgebiete an das Breitband anzuschließen als Chance und hätte zugesichert, die Vergabe von Hausnummern zügig zu ermöglichen. Denn für den Abschluss eines Gestattungsvertrages ist eine Hausnummer, also eine geodifferenzierte Adresse unerlässlich.
Rückmeldung ist zwingend erforderlich
Nur wer bei der Nachfragebündelung fristgerecht antwortet und die Gestattung zum Betreten des Grundstücks erteilt hat, wird im Rahmen des geförderten Ausbaus an das Glasfasernetz angeschlossen. Ohne eine Rückmeldung kann und wird kein Anschluss erfolgen. Die Rückmeldung kann am einfachsten über das Online-Portal der Firma epcan GmbH erfolgen.
Eigene Adresse prüfen – ganz einfach online
Auf der Webseite der Firma epcan GmbH ist ein Verfügbarkeitscheck freigeschaltet. Damit können Interessierte mit nur wenigen Klicks überprüfen, ob ihre Adresse zum förderfähigen Ausbaugebiet gehört.
Adressen, die nicht förderfähig sind, können unter Umständen durch einen zur Zeit parallel stattfindenden eigenwirtschaftlichen Ausbau, z. B. durch die Deutsche Telekom, angeschlossen werden. Dazu kann auf der Webseite der Telekom ein Verfügbarkeitscheck genutzt werden. Auch der eigenwirtschaftliche Ausbau wird nur begrenzt und punktuell stattfinden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung: Wer die Chance auf einen Glasfaseranschluss hat – ob gefördert oder eigenwirtschaftlich – sollte diese einmalige Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen, denn schnelles Internet ist und bleibt ein wichtiger Zukunftsschlüssel.
Kein doppelter Ausbau – Förderung und Eigenwirtschaft schließen sich aus
Die eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen durch andere Telekommunikationsunternehmen, beispielsweise die Deutsche Telekom, erfolgen unabhängig vom geförderten "Graue-Flecken-Programm" und in anderen Gebieten, gelegentlich kann dies unter Umständen auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein.
Dabei gilt: Der geförderte Glasfaserausbau durch die Firma epcan GmbH im Auftrag des Landkreises erfolgt grundsätzlich kostenfrei und ohne Vertrag. Erforderlich ist nur die bereits erwähnte Gestattungsgenehmigung für ein Betreten des Grundstückes durch die Baufirma, die im Auftrag der Firma epcan GmbH tätig ist.
Anders beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Dieser erfordert in der Regel einen Vertragsabschluss für einen Glasfasertarif, mit dem dann der Hausanschluss erstmalig hergestellt wird. Das ist zwar durch die Tarife insoweit kostenpflichtig, aber in den meisten Fällen vergleichbar mit den Kosten, die bereits jetzt bei einem herkömmlichen DSL-"Kupferkabel"-Tarif fällig wurden. Auch bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau ist eine Gestattung zum Betreten des Grundstücks durch die Eigentümer:innen erforderlich. Als Zukunftsinvestition ist die eigenwirtschaftliche Anschlussmöglichkeit durchaus empfehlenswert.
Ein doppelter Glasfaserausbau - also gefördert und eigenwirtschaftlich - ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet: Es wird daher entweder gefördert oder eigenwirtschaftlich ausgebaut. Beides zusammen geht nicht, auch besteht kein Wahlrecht zwischen beiden Ausbauformen.
Geförderter Ausbau – persönliche Beratung vor Ort
Im Rahmen des geförderten Glasfaserausbaus wird die Firma epcan GmbH in den kommenden Wochen so genannte Glasfasertage im gesamten Landkreis organisieren. Dabei wird es Infostände und eine persönliche Beratung vor Ort geben. Die Termine sind auf der Webseite des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sowie der Firma epcan GmbH (www.epcan.de/opr) zu finden.
Auch die Ortsvorsteher:innen der Gemeinden wurden bereits über die aktuelle Phase des Ausbauprogramms in ihrem Bereich informiert. Sie stehen ebenfalls als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Einige Haushalte wurden in den vergangenen Monaten bereits an das Glasfasernetz angeschlossen oder stehen kurz vor einem Anschluss. Diese mögen die postalischen Schreiben bitte nicht beachten und können schon jetzt über die jeweiligen Anbieter einen Glasfaseranschluss für ihr Haus beantragen (z.B. über .die Glasfaserseite der Telekom)
Bei der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin wurde eine Hotline für Fragen zum Graue -Flecken Programm eingerichtet. Diese erreichen Sie unter 03391 / 688 1070 und 1071. Fragen können Sie auch an schicken.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau in unserem Landkreis
Quelle: Landkreis OPR