Geflügelpest: Aufhebung der Schutzzone in Bereichen des Amtes Neustadt (Dosse) und der Stadt Kyritz
Die im Rahmen der Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Schutzzone (=Sperrbezirk) und die damit verbundenen Maßnahmen gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 werden für bestimmte Gebiete des Amtes Neustadt (Dosse) und der Stadt Kyritz aufgehoben. Darüber hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR heute informiert.
Zu beachten ist dabei, dass die in der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. Oktober 2025 festgelegten Maßnahmen für die Überwachungszone (=Beobachtungsgebiet) in der bisherigen Schutzzone (=Sperrbezirk) weiter gelten.
Die Aufhebung der Schutzzone (=Sperrbezirk) tritt am Folgetag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, also am Sonnabend, 22. November 2025, in Kraft.
Quelle: Landkreis OPR

