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Informationen zu den Abgaben

Die Gemeinde Heiligengrabe weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2026 die Bescheide über Grundabgaben (Grundsteuer A und B) als mehrjährige Abgabenbescheide (Mehrjahresbescheide) zugestellt werden.

 

Da es sich bei den Bescheiden um Mehrjahresbescheide handelt, ist eine besonders sorgfältige Aufbewahrung durch den Steuerpflichtigen notwendig. Die Mehrjahresbescheide behalten jeweils bis zum Erhalt eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit. Ein neuer Bescheid wird nur noch verschickt, wenn sich Änderungen (z.B. an der Steuerpflicht oder dem Steuergegenstand) ergeben.

 

Die Abgabepflichtigen werden daher gebeten, die Abgaben mit den Beträgen, die sich aus den letzten Abgabenbescheiden des Jahres 2026 ergeben, weiterhin ohne besondere Aufforderung zu den üblichen Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bzw. bei Jahreszahlern zum 01.07.) an die Gemeindekasse der Gemeinde Heiligengrabe auch in den Folgejahren zu überweisen.

 

Ist ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Beiträge zur jeweiligen Fälligkeit von der Gemeindekasse der Gemeinde Heiligengrabe vom jeweils angegebenen Konto abgebucht. 
Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im Internet unter www.heiligengrabe.de verwenden.

 

Hinweisen möchten wir auf § 9 Grundsteuergesetz (Stichtagsprinzip). Danach beginnt die Grundsteuerpflicht mit dem 01. Januar des Jahres, das auf den Erwerb des Grundbesitzes folgt. Sie endet am 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber (durch Kauf, Erbschaft, Schenkung o.ä. Rechtsgeschäft) übergegangen ist, grundsätzlich jedoch erst nach Erteilung eines Bescheides über die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den neuen Eigentümer. Der bisherige Eigentümer bleibt Steuerschuldner bis zu diesem Zeitpunkt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Trost (Tel.: 033962-67322)
 

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